Hygienekonzept bei miTango zur Eindämmung der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2, COVID-19)

Zum Schutz Kursteilnehmer vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus bitten wir euch die folgenden Grundsätze zum Infekionsschutz und Hygieneregeln einzuhalten:

 

Personen mit mit unspezifischen  Allgemeinsymptomen und/oder akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere, sowie Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, sind vom Tanzunterricht ausgeschlossen.

 

- Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen einzuhalten. Die Kursteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nach §3, 5. BaylfSMV, nicht gilt.

 

- Wo ein entsprechender Abstand nicht durchgehend gewährleistet werden kann, sind von allen Beteiligten Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Aus Hygienegründen und zum Schutz der Umwelt müssen Teilnehmer ihre Mund-Nasen-Maske selbst mitbringen. Es wird gebeten nach Möglichkeit eine wiederverwendbare, waschbare Maske zu nutzen.

 

- Besonders im Eingangsbereich und beim Betreten der Sanitäranlagen ist die Maske verpflichtend.

 

- Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer und Lehrer vor und nach jeder Kursstunde dazu verpflichtet ist, die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.

 

- Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden von uns bereitgestellt, sofern dies nicht durch die Betreiber bereits gewährleistet wird.

 

- Vor und nach jeder Kurseinheit und spätestens nach 60 Minuten werden alle Fenster geöffnet um für ausreichend Belüftung zu sorgen. Sofern der Lärmschutz sowie die Witterung es zulassen, sind die Fenster auch während des Kurses geöffnet zu lassen.

 

- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

 

- Die Kursteilnehmer erhalten diese Informationen und sind verpflichtet, mit diesem Kontakt aufzunehmen, sollte eine nachträglich identifizierte Covid-19-Infektion bekannt wird.

 

- Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.

 

- Die Dokumentation wird beiderseits so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats nach der letzten Kursstunde, zu vernichten.